Mineralien- und Fossilienbörse 2013 |
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Termin ist der | |
So. 24. Nov. 2013 | 41. Würzburger Mineralien- und Fossilienbörse
- Jubiläumsbörse - |
Ort: Gemeindezentrum Heiligkreuz, Hartmannstraße 29, Stadtteil
Zellerau
Öffnungszeit: 10:00 - 17:00 Uhr
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Börsenleitung, Bewerbung für Aussteller: |
Mineralien- und Fossilienfreunde Würzburg
Richard Scheiner, Mittlere Gasse 4, 97854 Steinfeld-Hausen ![]() Bitte beachten Sie zuvor unsere ![]() |
Bewerbungsformular: | ![]() |
Technische Börsenleitung: | Mineralien- und Fossilienfreunde Würzburg
Gerhard Michel, Am Höhberg 20, 97274 Leinach |
Standardplatz: | 20,- EURO inkl. 100 Watt Beleuchtung pro lfd. Meter. |
Premiumplatz: | 23,- EURO inkl. 250 Watt Beleuchtung pro lfd. Meter. |
Bevorzugte Vergabe von 3 lfd. Meter Ausstellungstisch.
Maximale Vergabe von 5 lfd. Meter Ausstellungstisch an Neuaussteller. Premiumplätze für Neuaussteller nur beschränkt verfügbar. Näheres in unseren ![]() |
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Zulassungsbeschränkungen: | Zugelassen als Aussteller sind nur Bürger der Europäischen Union.
Näheres in unseren ![]() |
Marketing für die Börse |
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Börsenkalender | Unsere Börse ist an die Börsenkalender der führenden
Sammlerzeitschriften Deutschlands gemeldet:
- Lapis - Sammler-Info (Mineralien-Welt) - VFMG aktuell - Fossilien |
Regional-Presse | Unsere Börse wird in der führenden Tageszeitung Unterfrankens
beworben, durch:
- Vorankündigung mit Bild - Anzeige im Veranstaltungskalender |
Medien | Wie in den Vorjahren wird der Börsentermin an die örtlichen Radio- und Fernsehstationen weiter gegeben. In 2003 wurde über unsere Börse ausführlich auf TV Touring berichtet. |
Plakatierung | In der Region durch
- Plakat- und Flyerverteilung durch unsere Mitglieder |
Ausstellerverzeichnis |
Börsensatzung |
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1. | Bewerbung: Die Bewerbung erfolgt mit beigefügtem![]() Bewerbungsschluss für Börse 2013: 30. April 2013. Mündliche und formlose Bewerbungen sowie Bewerbungen nach dem 30. April des laufenden Börsenjahres werden nicht akzeptiert. Bewerbungen von Ausstellern aus Nicht-EU-Staaten werden ab 2005 nicht mehr akzeptiert. Informativ: Vorjahr 31 Aussteller, rund 550 Besucher |
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2. | Zulassung: Über Zulassung und Platzverteilung entscheidet der Veranstalter unter Abwägung des gemeldeten Warenangebots. Die Platzvergabe erfolgt gegen Ende des Bewerbungszeitraumes. Ein Anspruch auf Teilnahme und Platzverteilung, auch bei Zulassung im Vorjahr, besteht nicht. Der Anspruch auf Teilnahme wird durch schriftliche Bestätigung des Veranstalters gegeben. Zugeteilte Plätze sind bis eine Stunde vor Eröffnung der Börse einzunehmen. Danach kann der Platz anderweitig vergeben werden. Die Weitergabe des Platzes an Dritte ist nur mit Genehmigung des Veranstalters möglich. |
3. | Standmiete: Die Miete für einen laufenden Meter
Ausstellungstisch beträgt für Nichtmitglieder des Vereins
für einen Standardplatz 20,- EURO, für einen
Premiumplatz 23,- EURO, jeweils einschließlich Stromanschluss.
Die jeweils zugelassene elektrische Leistung siehe
unter![]() Festgestellte Überschreitungen des Energiebezugs werden auf der Börse mit 5,- EURO je laufenden Meter nachberechnet. Über die Standmiete wird mit der Zulassung eine Rechnung erstellt. Die Standmiete ist spätestens bis zum 30. September des laufenden Börsenjahres auf das Konto der Mineralien- und Fossilienfreunde Würzburg einzubezahlen. Bei Nichtüberweisung der Standgebühr erlischt die Zulassung. Der Stand wird vom Veranstalter erneut vergeben. |
4. | Rücktritt: Der Rücktritt ist dem Veranstalter
schriftlich anzuzeigen (an Adresse des Ansprechpartners).
Tritt der Aussteller nach Erteilung der Zulassung bis spätestens vier Wochen vor der Börse zurück, wird die Standmiete abzüglich eines Spesensatzes in Höhe von 5,- EURO für bereits verauslagte Unkosten zurück überwiesen. Tritt der Aussteller später zurück, ist eine Rückzahlung der Standmiete nur dann möglich, wenn der Platz erneut vergeben werden konnte. Der in Abzug gebrachte Spesensatz beträgt in diesem Fall 50 Prozent der Standmiete. |
5. | Standgestaltung: Der Veranstalter stellt die Tische zur Verfügung.
Die Tischtiefe beträgt 70 cm. Der Aussteller verpflichtet sich, diese mit
eigenen Dekorationsmitteln auf Tischfläche und Vorderfront zu verkleiden.
Das Einschlagen von Nägeln, Heftklammern usw. in die Tische sowie das
Bekleben verputzter, tapezierter und mit Holz getäfelter Wände mit
Plakaten usw. ist verboten.
Eine Tischvertiefung nach innen durch den Aussteller wird geduldet, sofern andere Aussteller dadurch nicht behindert werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Hinweis: Tischvertiefungen, auch geringfügige, nach außen in die Besuchergänge sind untersagt; bei den innenliegenden Tischreihen kann eine Behinderung des rückwärtigen Ausstellers bereits bei einer Tischvertiefung größer 80 cm gegeben sein. Der Stand ist mit Name und Anschrift zu kennzeichnen. |
6. | Beleuchtung: Ab sofort haben Sie die Wahl. Bei einem Standardplatz
sind je laufendem Meter Tisch 100 Watt zugelassen, bei einem Premiumplatz
je laufendem Meter maximal 250 Watt. Eine stärkere Beleuchtung ist nicht
mehr möglich. Leistungsüberschreitungen werden auf der Börse zu
erhöhten Sätzen nachberechnet (siehe unter![]() Beispiel: Bei 3 lfd. m Standardplatz sind 300 Watt elektrische Energie nutzbar - nicht mehr. Benutzen Sie bevorzugt Niedervoltbeleuchtungen oder Energiesparlampen. Für Verlängerungskabel und Verteilersteckdosen hat der Aussteller selbst zu sorgen. Kabeltrommeln dürfen nur in vollständig ausgerolltem Zustand betrieben werden. Die elektrischen Anlagen müssen den VDE-Bestimungen entsprechen. |
7. | Auf- und Abbau: Für den Aufbau ist die Halle am Sonntag
ab 7:00 Uhr geöffnet. Der Aufbau soll bis Veranstaltungsbeginn abgeschlossen
sein.
Mit dem Abbau darf nicht vor Börsenschluss begonnen werden. Der Abbau sollte bis 20:00 Uhr beendet sein. |
8. | Abfälle: Am Stand anfallende Abfälle
(Verpackungsreste, Essensreste, Leergut an Dosen und Flaschen) sind
vom Aussteller zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Stand ist nach Börsenschluss in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Wir behalten uns vor, Verstöße mit einer Gebühr von 20,- EURO nachträglich zu verrechnen. |
9. | Öffnungszeiten: Die Börse ist von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr für das Publikum geöffnet. |
10. | Zur Ausstellung zugelassene Ware: Mineralien und
Fossilien, auch Edelsteine und Gesteine, wobei geklebte, gefärbte,
bestrahlte oder anderweitig veränderte Stücke als solche deutlich
sichtbar zu kennzeichnen ist; ebenso Nachbildungen (Reproduktionen) von Fossilien.
Giftige und radioaktive Mineralien sind besonders zu kennzeichnen und sachgerecht
anzubieten.
Schmuck und kunstgewerbliche Endprodukte aus Mineralien oder Fossilien, wobei der Veranstalter das Angebot auf 10 Prozent der Gesamtausstellungsfläche begrenzt. Die Quotenzuteilung erfolgt durch den Veranstalter, wobei als Einzelquote pro Stand nicht mehr als 30 Prozent vergeben werden. Literatur, sowie jegliches Zubehör, welches der Bestimmung, Bearbeitung und Aufbewahrung der Mineralien und Fossilien dient. |
11. | Nicht zugelassene Waren: Die Börsenleitung behält sich
vor bestimmte Arten von Waren nicht zum Verkauf zuzulassen. Nicht zugelassene
Waren werden jährlich festgelegt und informativ an die Aussteller weitergegeben.
Aktuelle Sperrliste: Kunstgewerbliche Gegenstände und Arbeiten, bei denen Mineralien oder Fossilien untergeordnete Bestandteile sind (z. B. Pflanzen auf Mineralien, Drucke und Zeichnungen auf Steinen). Synthetisch hergestellte Gegenstände (Power-Magnete, Lasergravuren in Glas, u.ä.). Nicht fossile Meerestiere (Muscheln, Schnecken, Korallen, usw.). Archäologische Funde. |
12. | Betrieb von technischen Geräten: Das Betreiben von Steinsägen, Schleif- und Poliermaschinen, sowie das Aufstellen von Geodenknackern bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter. |
13. | Auszeichnungspflicht: Alle zum Verkauf und Tausch angebotenen Mineralien und Fossilien sind mit Namen und Fundort, alle Waren mit Preis in EURO deutlich zu kennzeichnen. |
14. | Veranstaltungssprache: Deutsch. Der Besucher und Kunde hat ein Anrecht auf Auskünfte, insbesondere Preisauskünfte, und Informationen in deutscher Sprache. Der Aussteller muss hierzu über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen. |
15. | Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für
das Ausstellungsgut und Inventar des Ausstellers. Beim Eintreten von
Schadensereignissen verzichtet der Aussteller auf alle Schadensersatzansprüche
gegenüber Veranstalter und Hallenvermieter.
Hinweis: Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Ausstellungsgut standsicher aufgestellt ist; eine Haftung für labil aufgestellte Stücke wird ausgeschlossen. Bei Ausfall der Börse sind jegliche Schadensersatzansprüche seitens des Ausstellers ausgeschlossen. |
16. | Zoll und Steuern: Der Aussteller ist für alle Zoll- und Steuerangelegenheiten selbst verantwortlich. |
17. | Sonstiges: Mit Unterzeichnung der Bewerbung erkennt der Aussteller
diese Börsensatzung an und leistet Anordnungen des Veranstalters
Folge. Zuwiderhandlungen können die sofortige Schließung des
Standes und den Ausschluss von weiteren Veranstaltungen zur Folge haben.
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Soweit es sich bei dem Aussteller um einen Vollkaufmann handelt, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Würzburg vereinbart. |
18. | Inkrafttreten: Diese Börsensatzung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft. |
19. | Gültigkeit: Die Börsensatzung ist für alle Börsen
der Mineralien- und Fossilienfreunde Würzburg bis auf Widerruf gültig.
Die rechtliche Ungültigkeit einzelner Absätze dieser Satzung bewirkt nicht deren vollständige Ungültigkeit. |
Anmerkung: Kursive Texte sind informative und aktuelle Erläuterungen zur Börsensatzung. | |
Anreise |
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Die Anreise Richtung Würzburg erfolgt für Aussteller und Gäste über die Autobahnen A 3 aus Richtung Frankfurt bzw. Nürnberg, die A 7 aus Richtung Fulda bzw. Ulm, oder die A 81 aus Richtung Heilbronn. | |
![]() Nach Höchberg halten Sie sich auf der vierspurigen Straße links und fahren über den Festungsberg in Richtung Stadtteil Zellerau. An der Ampel am Fuß des Berges biegen Sie nach links in die Frankfurter Straße ein, nach etwa 200 m fahren Sie geradeaus in die Wredestraße ein (die Frankfurter Straße biegt leicht nach links ab). Die Hartmannstraße ist nach 200 m die zweite Querstraße nach rechts. Die Halle erreicht man nach rund 200 m. |
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![]() Aus Richtung Nürnberg verlassen Sie die Autobahn A 3 an der AS 72 Rottendorf, aus Richtung Ulm die Autobahn A 7 an der AS 103 Kitzingen. Sie fahren auf der Bundesstraße B 8 an Rottendorf vorbei in Richtung Würzburg. Am Grainberg-Knoten bleiben Sie auf der rechten Spur und nehmen die rechte der beiden linken Abbiegespuren. Ab dem Grainberg-Knoten fahren Sie auf der rechten Spur zunächst über die Nordtangente etwa 3 km um Würzburg herum und bleiben auf der rechten Spur, wenn die Straße sich teilt. Diese Spur führt unter der Bahnlinie hindurch wieder Richtung Innenstadt. Nach der Bahnunterführung halten Sie sich rechts und fahren über die Mainbrücke. 500 m nach der Brücke biegen Sie an der großen Ampelkreuzung nach rechts in die Weißenburgstraße ein. Die Hartmannstraße ist nach 600 m die zweite Querstraße nach links. Die Halle findet sich nach 50 m rechts. |
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Stadtplan |
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Wie man den Veranstaltungsort in Würzburg findet, zeigt auch der Stadtplan: | |
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